DIE SELBSTHILFEGRUPPE „DIE AKTIVEN ROLLIS“
Gruppenordnung:
Die Selbsthilfegruppe „DIE AKTIVEN ROLLIS“ ist eine Gruppe für
Rollstuhlfahrer/Gehbehinderte,
Rückenerkrankte und deren Freunde.
Für eine Aufnahme in die Gruppe ist ein Handicap aber keine
Voraussetzung.
Die Gruppe ist eine eingetragene Selbsthilfegruppe bei der
Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe des Kreises Herford.
Jeder der Interesse an der Gruppe hat kann beitreten, es sei denn
ein Gruppenmitglied hat berechtigte Einwände, dann entscheidet eine
Gruppenabstimmung/Mehrheitsentscheidung.
Hierfür muss ein Antrag auf Abstimmung beim 1.Vorsitzenden
gestellt werden, dass Gleiche gilt für den Ausschluss eines
Mitgliedes aus der Selbsthilfegruppe!
Der Vorstand der Gruppe besteht aus 1.Vorsitzenden, dem
Kassenwart und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Diese werden auf der Mitgliederversammlung, die vom 1.Vorsitzenden
schriftlich mindestens 4 Wochen vorher angekündigt werden muss,
durch eine Mehrzeitsabstimmung gewählt.
Für eine Wahl/Abstimmung müssen mindestens 50% der
Gruppenmitglieder ansehend sein, einschließlich des Vorstandes.
Eine Wahlperiode dauert 2 Jahre.
Wenn keine anderen Kandidaten zur Wahl stehen, reicht für die
Verlängerung der Amtszeit um eine weitere Wahlperiode, die
Bestätigung der jeweiligen Vorstandsmitglieder auf der
Mitgliederversammlung.
Die Entlastung des Kassenwartes für das Kassenbuch und die
Jahresausgaben erfolgt bei der Mitgliederversammlung.
Jedes Mitglied hat auf Antrag das Recht auf Einsicht des Kassenbuches.
Der 1. Vorsitzende und der Kassenwart sind gleichzeitig
Verfügungsberechtigt über das Sparbuch der Selbsthilfegruppe.
Zusätzlich nimmt der 1.Vorsitzende den Sitz der Gruppe beim
Behindertenrat der Stadt Herford ein und ist Ansprechpartner für
Alle Gruppenbelange bei Behörden, Presse und in der Öffentlichkeit.
Während der Gruppentreffen/ Gruppenveranstaltungen sind die
Gruppenmitglieder durch die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
Unfallversichert. Dieses gilt allerdings nicht für
Freizeitveranstaltungen/ Ausflüge außerhalb des Kreises Herford.
Unfälle sind bei dem 1. Vorsitzenden innerhalb von 8 Tagen schriftlich
anzuzeigen.
Die Termine und Themen der Gruppentreffen werden jeweils am
Jahresanfang schriftlich bekanntgegeben.
Alle Gruppentreffen/Veranstaltungen der „Aktiven Rollis“ sind
Barriere frei bzw. für Rollifahrer geeignet!
Für seine medizinische/pflegerische Betreuung hat jedes Mitglied selbst
zu sorgen. Helfer können aber auf Anfrage organisiert werden.
Die Entlohnung der Helfer obliegt den Mitgliedern selbst und wird
nicht von der Gruppe getragen.
Bei der Teilnahme an den Gruppentreffen wird ein Beitrag fällig.
Die Höhe der Beiträge wird in der Mitgliederversammlung festgelegt.
Kosten für Ausflüge/Fahrt- oder Eintrittskosten bei
Sonderveranstaltungen werden in der jeweiligen Einladung
bekanntgegeben und sind gesondert zu entrichten.
Die Selbsthilfegruppe „DIE AKTIVEN ROLLIS“ hat zum Ziel, Behinderte in
der Öffentlichkeit zu integrieren und nimmt im Behindertenbeirat der
Stadt Herford verstärkt Einfluss auf die Barrierefreiheit in allen
Bereichen unserer Stadt.
Außerdem bieten wir Hilfe und Beratung in allen Fragen, das Handicap
Betreffend, sowie Angehörigenberatung.
Diese Beratungen beschränken sich nicht nur auf Gruppenmitglieder
sondern können von jedem genutzt werden.
Selbstverständlich unterliegt der Inhalt dieser Gespräche, sowie aller
Gespräche auf den Gruppentreffen der Schweigepflicht.
Jedes Mitglied verpflichtet sich über die Inhalte in der Öffentlichkeit
stillschweigen zu bewahren!
Jeder der Interesse hat, kann als Besucher an den Gruppentreffen
teilnehmen.
Herford, den 28.3.2009
Der Vorstand „DIE AKTIVEN ROLLIS“
Zusatzbestimmung vom 01.04.2011:
Der Vorstand der SHG-Die "Aktiven" Rollis übernimmt automatisch
auch den Vorstand der Aktions-und Freizeitgruppe ROLLI-Kids !